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harape
Besucher

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Guten Tag,

ich habe mir den PRS-T1 gekauft und wollte das Gerät unter www.mehrwehrt.com/sony registrieren. Leider wird der Reader-Typ nicht aufgeführt und kann folglich die Registrierung nicht beenden.

Wer kann mir da weiterhelfen?

Vielen Dank
Harald

19 ANTWORTEN 19
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tomold
Neues Mitglied

nee feeshion, ich hoffe daß der link funktioniert:

http://www.sony.de/res/attachment/file/57/1237478165557.pdf

klare sache, am ende findest du die auflösung (ein oder zwei Jahre)...

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feeshion
Besucher

Ah, super, danke! :slight_smile:
Das hatte ich eben gesucht, aber nicht gefunden. Ok, also regulär nur ein Jahr, mit Verlängerung zwei Jahre. Ändere ich oben ab.

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feeshion
Besucher

Ihr werft gerade Garantie und Gewährleistung durcheinander! Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge.

Zitat Tina: "Ich wusste nicht, dass man den Reader für die Garantieverlängerung über www.mehrwehrt.com/sony registrieren muss. "

Müssen musst du nichts; du darfst, wenn du möchtest.

Zitat Tina: "da ich den Reader im Sony Online Store gekauft habe. Da ist gleich eine 2-jährige Garantie inbegriffen, anders als beim Kauf über einen Händler."

Das ist nicht richtig; 1 Jahr hast du auch, wenn du den Reader bspw. im Mediamarkt kaufst. Ebenso hast du in beiden Fällen 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung.

Zur Garantie: Sowohl beim Kauf im Mediamarkt als auch beim Kauf im Sony Store gibts zunächst 1 Jahr. Wer den Reader dann bei Markenmehrwert registriert, bekommt +1 Jahr (=2 Jahre).
Ich meine, irgendwo auf der Seite von Markenmehrwert gelesen zu haben, dass es sogar +2 Jahre sind, wenn der Reader im Sony Store online gekauft wurde, aber diese Passage finde ich gerade auf die Schnelle nicht mehr.

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heimer.
Mitglied

Hallo

Ihr habt Recht!

Ich habe meine Hausjuristin befragt (meine Frau :wink: )

Das gilt für die Hardware.

Aber!!

Was ist mit fehlerhafter Software und Handbuch?

Da gibts dann noch keine OLGs für:

Entgangener Lesegenuss oder Kosten von E-books, die dann nicht tun.

:dizzy:

Grüße
Heimer

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tomold
Neues Mitglied

für entgangenen genuß entschädigt dann das forum hier!!! :laughing:

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kitemanr
Besucher

Bei Software ist der "Lizenznehmer" immer der gekniffene: Es gibt eigentlich keinen Software-Überlassungsvertrag mehr, der nicht eine Bereitstellung "as is" und ohne Gewährleistungsansprüche betont. Wie gut das auch immer versteckt sei....Nach viel Lesen findet man das sicher bei Sony, aber auch (irgendwo) bei Mickeysoft und bei Mac ke und den anderen

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rama21385
Neues Mitglied

Mein Kenntnisstand ist der:Das 14tägige Rückgaberecht gilt nur beim sogenannten Fernabsatzmarkt (oder Haustürgeschäft), da, so die Begründung, man ja keine Möglichkeit hat die Ware vor dem Kauf zu prüfen.
Kauft man direkt bei Media Markt&Co. hat man generell kein Rückgaberecht.
Ein mangelhaftes Produkt kann nur nachgebessert werden. Erst bei vergeblichen Versuchen kann man auf Wandlung pochen - und sonst auf Kulanz der Händler. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Auch besteht keine Pflicht für den Händler das Produkt gegen ein anderes gleiches oder gleichwertiges zu tauschen.
Ansonsten liegt in den ersten 6 Monaten die Beweislast eines nicht-Vorliegen eines Fehlers beim Händler und nach den ersten 6 Monaten muss der Kunde beweisen, dass ein Fehler tatsächlich vorliegt.

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heimer.
Mitglied

Hallo

Das ist alles richtig, was Hardware betrifft.
Was das Zurückgeben in den 1. 14Tagen betrifft:
Fast alle Händler sind sehr kulant, sofern genügend Konkurrenz da ist. Auch Media-Markt.

Wenn ich mir jetzt so das Forum anschaue, hagelt es aber eigentlich Beschwerden bei der Software.
Nur das ganze wird unbefriedigend bei Mängel an der Software (Firmware). Da hat man keine Chanche.
ZBsp. die aktuellen Fälle, dass eindeutig noch DRM-Probleme beseitigt werden müssen.
Hier ist der Schutz des Verbrauchers eindeutig zu gering.
Und so ein Buch kostet halt doch ein paar Euro.

Grüße
Heimer

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tomold
Neues Mitglied

man soll ja nicht nur meckern, wenn was nicht läuft, sondern auch sagen, wenn was geht...

ich habe wie angekündigt bei der registrierungshotline angerufen, 5 min. später hatte mein reader die garantieverlängerung, heute hatte ich die schriftliche bestätigung in der post. für den, der es nachmachen möchte, hier die (ganz einfache) anleitung:

man registriert den reader ohne couponnummer, wenn er dann in der liste der registrierten geräte steht, ruft man bei der (mit sehr netten mitarbeitern besetzten) registrierungshotline an, schildert sein problem und nennt die seriennummer des geräts. der mitarbeiter fügt dann eine couponnummer hinzu und das gerät ist registriert. (man bekommt zwischendurch noch eine mail, daß die registrierung fehlgeschlagen ist, sowie einen vordruck, mit dem man eine neue nummer bestellen kann - das ist aber nicht mehr nötig und kann ignoriert werden.)

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liewerson
Besucher

ich habe meinen reader jetzt reg.aber ich habe keine möglichkeit den garantieverlängerungscode einzugeben jemand einen tipp?