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Guten Tag,
Wir haben in unserem Garten eine plastische Metall-Figur. Wenn ich damit ein Bild gestalte - sie ist Motiv - nimmt aber höchstens zehn Prozent des gesamten Fotos auf meiner RX100M3 auf, verstoße ich dann gegen das Urheberrecht, wenn ich das Foto veröffentliche? Die Figur ist kein Einzelstück, sondern im Gartenzubehörhandel gekauft und schon ziemlich verwittert.
An die Moderatoren: Beitrag bitte gegebenfalls verschieben - Danke
Herby333
Hallo Herby,
ich bin zwar kein Fachmann in diesen Dingen aber ich denke nicht, dass du dich hier einer Urheberrechtsverletzung schuldig machst, sofern bei der Figur kein entsprechender Hinweis zu finden war. Es handelt sich ja auch um ein Massenprodukt aus dem Baumarkt.
Schöne Grüße
Peter
Danke, Peter, ich möchte da ganz sicher gehen.
Herby333
Hat jemand vielleicht noch zusätzlich eine juristisch korrekte Antwort? Ich möchte mich gerne Peters Meinung anschließen, sie aber noch ein wenig belastbarer sehen - danke.
Werden diese Gegenstände als „unwesentliches“ Beiwerk (§ 57 UrhG) abgelichtet und verwertet, verstoßen Sie nicht gegen das Urheberrecht.
Glaube dann darf draussen keiner mehr Foto´s machen wenn die das durch bekommen sollte.
MFG
Mike Fx