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Liebe PRS-T2 Besitzer,
eine kurzer Hinweis zum Thema Garantie:
Sony gewährt beim neuen Reader 2 Jahre Herstellergarantie ab Kaufdatum. Entgegen vorheriger Praxis muss der Reader jetzt nicht mehr extra bei Markenmehrwert registriert werden.
Viel Spaß beim Lesen!
Hallo Admin,
und mal wieder der Kommentar "Long time no see".
Wie wäre es mit einem ergänzenden Kommentar zum Thema Kundenservice - zB. in der Reparatur verschwundene Reader siehe hier?
Oder zu einem Update für den T1 bezüglich der altbekannten Probleme - Doppeltes Blättern, Sammlungen, Sammlungen auf der SD Karte.
Bzw. zu einem Update für den T2 bezüglich der Probleme Content Server?
Aufzählung nicht vollständig......
LG
Cony
Hallo
...Management by Helicopter.
(Kurz landen, Staub aufwirbeln und wieder entschwinden)
Ich finde auch (wie Cony), dass eigentlich hier in diesem Forum von Sony ein bisschen Mehr an adhoc-statements angebracht wäre.
Und irgendwie glaube ich nicht, dass ein Kunde, der über Sony und/oder Sony-Produkten verschnupft ist, in der verlängerten Garantie einen Anreiz findet, nochmal Sony-Produkte zu kaufen.
Da müsste etwas mehr geschehen.
Trotz alledem, gut zu wissen: admin und sent.. sind (noch) unter den Lesern dieses Forums
Grüße
Heimer
...oh das ist aber sehr nett von Sony mir zwei Jahre Herstellergarantie zu gewähren.
Sind diese Rechte nicht schon durch "BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln" abgedeckt.... ?!
Und wenn das der Bearbeitung der mir zustehenden Recht schon nicht wirklich funktioniert,
was soll ich von einer freiwilligen Leistung eines Herstellers halten.
L G Matze
Hallo
Da gibt's schon noch feine Unterschiede: Garantie, Gewährleistung, Beweispflicht etc
Grüße
Heimer
Vollkommrn richtig Heimer,
Mängelhaftung (Gewährleistung) = Pflicht nach dem BGB und Herstellergarantie = freiwillige Leistung
wenn mich meine Hobbyjuristischen Erknntnisse nicht im Stich lassen 😉
CU Matze
Hey Admin!!!
Was ist mit dem ContentBrowser Fehler?
Ach ja die Beweispflicht ...
Bei der Gewährleistung liegt diese nämlich in den ersten 6 Monaten beim Händler.
Wie auch die ganze Gewährleistungskiste etwas zwischen Händler und Kunden ist. Der Hersteller ist da laut Gesetzt aussen vor.
Wichtig ist noch, dass der Händler - obwohl viele das versuchen - die Gewährleistung nicht einzuschränken darf. Beliebt sind so Sachen wie Kassenbon, Origialverpackung oä. Gilt alles nicht. Selbst der Bon ist letztlich nur eine 'Erleichterung' für die Gewährleistung, aber keine Voraussetzung.
Ich habe mir diesen Reader im November 2011 gekauft. Eine Registrierung über "Markenmehrwert" war nicht möglich. Daher gehe ich mal davon aus, zumal das mein zweiter Sony-Reader ist, dass die Garantie über den Zeitraum von 2 Jahren gewährt wird.
VG Harald